Verfassungsgericht verhandelt über AfD-Klage zu Landtagstunnel in Stuttgart

Verfassungsgericht verhandelt über AfD-Klage zu Landtagstunnel in Stuttgart
Der Verfassungsgerichtshof für Baden-Württemberg verhandelt am 10. November über eine Klage der AfD-Landtagsfraktion zum Zugang zum Verbindungstunnel zwischen dem Haus der Abgeordneten und dem Landtagsgebäude. Das Gericht teilte mit, dass die mündliche Verhandlung um 10:30 Uhr im Sitzungssaal des Oberlandesgerichts Stuttgart beginnen wird. Die AfD-Fraktion und ihre Mitglieder sehen sich in ihrem Recht auf freie Mandatsausübung verletzt, weil ihnen keine Schließ- und Zugangsberechtigungen für den unterirdischen Tunnel erteilt wurden. Sie berufen sich dabei auf Artikel 27 der Landesverfassung, der die Abgeordneten als Vertreter des ganzen Volkes bezeichnet, die nicht an Aufträge gebunden sind.

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