Das Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Landeshauptstadt Düsseldorf weist darauf hin, dass die Einfuhr tierischer Lebensmittel aus Nicht-EU-Ländern verboten ist. Betroffen sind Fleisch, Wurst, Käse, Milch und Milcherzeugnisse, die als Reiseproviant oder zum Eigenverbrauch in die Europäische Union gelangen sollen. Diese Maßnahme dient dem Schutz vor der Einschleppung von Tierseuchen. Für andere Produkte gelten produktspezifische Einfuhrbeschränkungen, abhängig von der Warenart und dem Herkunftsland.
Ausgenommen von dem Verbot sind geringe Mengen ungeöffneter Säuglingsnahrung, medizinische Spezialnahrung oder medizinisch notwendiges Spezialfutter für Tiere. Auch der Versand solcher Lebensmittel per Paket zum persönlichen Verbrauch unterliegt den gleichen Bestimmungen. Der Zoll kontrolliert im privaten Reiseverkehr die Einhaltung der Verbote und Beschränkungen. Bei Verstößen werden die Waren beschlagnahmt und vernichtet, wobei die Entsorgung für die Verursacher kostenpflichtig ist. Werden die Erzeugnisse nicht angemeldet, drohen Geldstrafen oder strafrechtliche Verfolgung, so Klaus Meyer, Leiter des Institutes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen.