Im Strafprozess um einen Schusswechsel im Hamburger Schanzenviertel hat das Landgericht die Beweisaufnahme abgeschlossen. Das Gericht teilte mit, dass sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung ihre Plädoyers gehalten haben.
Die Staatsanwaltschaft beantragte für den angeklagten J. (28) eine Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen gefährlicher und fahrlässiger Körperverletzung sowie Verstößen gegen das Waffengesetz. Die Verteidigung plädierte auf eine Strafe von nicht mehr als drei Jahren.
Das Urteil soll am Freitag, 20. März, um 12:00 Uhr verkündet werden.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 9. September 2024 auf dem Schulterblatt mit einer halbautomatischen Kurzwaffe geschossen und dabei einen Mann an der Schulter verletzt zu haben.
Urteil im Schanzenviertel-Prozess wird am Freitag erwartet
über dts Nachrichtenagentur
18. März 2026 - 14:45 Uhr
Von Peter Heidenreich - Deutschland