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Urteil im PKK-Verfahren am Hamburger Oberlandesgericht erwartet

Urteil im PKK-Verfahren am Hamburger Oberlandesgericht erwartet - (Foto: Justicia (Archiv))
Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat für Dienstag die Urteilsverkündung in einem Strafverfahren wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) angekündigt. Das Gericht teilte mit, dass die Beweisaufnahme in dem Verfahren mit den Angeklagten A. (63) und U. (64) abgeschlossen und die Plädoyers gehalten wurden. Die Staatsanwaltschaft beantragte für den Angeklagten A. eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Für U. wurde eine Strafe von einem Jahr und neun Monaten gefordert.
Die Verteidigungen plädierten jeweils auf Strafen im bewährungsfähigen Bereich. Den Vorwürfen zufolge sollen die beiden Männer die organisatorischen, finanziellen und propagandistischen Belange der PKK in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gefördert haben. Laut der Anklage soll A. als mutmaßlicher Leiter des PKK-Gebiets Kiel unter anderem die Vereinnahmung von Spendengeldern in Höhe von 178.000 Euro verantwortet haben. U. wird vorgeworfen, Propagandaveranstaltungen mitorganisiert und Spendengelder in Höhe von 87.550 Euro in seiner Wohnung bei Lübeck verwahrt zu haben. Das Urteil soll am 23. Dezember um 10 Uhr verkündet werden.

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