Das Landgericht Hamburg hat ein Urteil im Verfahren 602 Ks 11/24 gefällt, das nun rechtskräftig ist. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 7. Oktober als unbegründet verworfen, da keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten festgestellt wurden.
Der Angeklagte A. wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. In dem Verfahren wird ihm vorgeworfen, am 1. Juli in seiner Wohnung in Hamburg-Dulsberg seinen Mitbewohner K. mit einem Messer angegriffen zu haben.
Der Angeklagte soll an die Zimmertür seines Mitbewohners geklopft und ihn auf ein vorhergehendes Geschehen angesprochen haben, bevor er plötzlich mit einem versteckten Messer zugestochen hat.
Durch einen Stich in den Hals wurde die Halsschlagader des Geschädigten durchtrennt, was zu dessen Tod am Tatort führte. Das Gericht hat die Schwere der Tat und die Heimtücke des Angeklagten in seine Entscheidung einfließen lassen.
Urteil im Mordfall in Hamburg rechtskräftig
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21. November 2025 - 10:25 Uhr
Von Peter Heidenreich