Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat Omer A. S. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Dies teilte das Gericht am 17. November mit. Der 32-jährige irakische Staatsangehörige befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Nach den Feststellungen des Gerichts identifizierte sich der Angeklagte spätestens im Frühjahr 2016 mit den Zielen des "Islamischen Staates".
Er erhielt eine militärische und religiös-ideologische Ausbildung und legte einen Treueeid ab. Zwischen Mai 2016 und Oktober 2017 war er als Kämpfer in militärischen Einheiten des IS im Raum Kirkuk aktiv und unterwarf sich den Befehlen der Organisation.
Die Ermittlungen wurden durch Informationen US-amerikanischer Behörden angestoßen. Der Nachweis der Tat erfolgte unter anderem durch Mitgliederlisten des IS, die dem Bundeskriminalamt vorgelegt wurden. Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist und sich vom IS gelöst hat, während die Gefährlichkeit der Vereinigung als belastend gewertet wurde. Das heutige Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision kann binnen einer Woche eingelegt werden.
Urteil gegen Omer A. S. wegen Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung
Foto von dts
17. November 2025 - 15:10 Uhr
Von Peter Heidenreich