Urteil gegen Mitglieder der Kaiserreichsgruppe: Haftstrafen und Bewährung

Urteil gegen Mitglieder der Kaiserreichsgruppe: Haftstrafen und Bewährung - (Foto: Bayerischer Verfassungsgerichtshof und OLG München (Archiv))
Das Oberlandesgericht München hat am Donnerstag drei Männer im Zusammenhang mit der sogenannten Kaiserreichsgruppe verurteilt. Das teilte das Gericht am Freitag mit. Die Angeklagten Achim M. (60), Joachim K. (71) und Rainer S. (62) wurden wegen Unterstützung oder Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens schuldig gesprochen. Der Vorsitzende Richter Jochen Bösl erklärte, das Verfahren habe die Corona-Spätfolgen aufgearbeitet.
Aus einer skeptischen Haltung gegenüber den Pandemie-Beschränkungen habe sich bei den Angeklagten eine Ablehnung der staatlichen Ordnung und schließlich die Bereitschaft entwickelt, diese aktiv zu bekämpfen. Die Gruppe habe sich im Januar 2022 zusammengeschlossen, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen und auf Basis der Reichsverfassung von 1871 eine neue Ordnung zu errichten. Geplant waren unter anderem die Entführung des damaligen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach („Aktion Klabautermann“), der Sturz der Bundesregierung und ein bundesweiter Stromausfall. Gegen Rainer S. wurde eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verhängt. Joachim K. erhielt ein Jahr und neun Monate, Achim M. ein Jahr und vier Monate. Die Strafen für M. und K. wurden zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil erging nach einer Verständigung, alle Angeklagten legten Geständnisse ab. Der Vorsitzende Richter betonte, dass die Gruppierung zwar „exotisch“ gewesen sei, die Grenze zur Strafbarkeit aber dort liege, wo Waffengewalt eingesetzt werden solle. Diese Grenze sei hier weit überschritten worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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