"Und das heißt natürlich, dass es eine Gesundheitsprüfung auch geben muss im Einzelfall. Gerechtigkeit ist immer auch eine Gerechtigkeit, die im Einzelfall dargestellt werden muss. Und ich bin sehr skeptisch, ob wir da ganze Berufsgruppen ausnehmen sollten". so der CDU-Politiker weiter. Dem "guten Vorschlag der Rentenkommission" zur Einzelfallprüfung wolle er "gerne folgen", so Krings. "Zumal, dass wir es nicht mehr generell ermöglichen."
Außerdem sei die anschlagsfreie Rente auch aus finanziellen Gründen nur per Einzelfallprüfung darstellbar. "Das ist ja der Kernpunkt der Finanzierung auch der kapitalgedeckten Rente, des kapitalgedeckten Rentenelements. Und wenn wir an der Stelle dieses zentrale Thema Veränderungen auch beim frühzeitigen Renteneintritt rausbrechen, muss mir jemand erklären, wo er dann das Geld, was wir dann nicht einsparen können, dann hernimmt, um diese Kapitalrente aufzubauen", so der Unionsfraktionsvize.
Den Vertrauensschutz bei langjährig Versicherten sieht Krings durch die generelle Abkehr von der abschlagsfreien Rente nicht berührt. Der sei weiter gewährleistet, weil es Rentenpunkte und eine "zwar relativ komplizierte, aber doch auch durchrechenbare Rentenanwartschaft" gibt. Dabei bleibe es auch. "Das, was mit der sogenannten `Rente mit 63` eingeführt worden ist, ist ja ein Add-on, eigentlich ein System, was über die Versicherungsmathematik hinaus eingeführt worden ist und insofern eigentlich nicht auf Gerechtigkeitsüberlegungen und Vertrauensschutzüberlegungen basiert", sagte Krings dem Nachrichtensender "Welt".