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Strobl begrüßt geplante Mindestspeicherung von IP-Adressen

Strobl begrüßt geplante Mindestspeicherung von IP-Adressen - (Foto: Thomas Strobl (Archiv))
Die baden-württembergische Landesregierung hat sich positiv zu einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums geäußert, der Internetanbieter verpflichten soll, IP-Adressen ihrer Kunden drei Monate lang zu speichern. Das teilte das Innenministerium in Stuttgart mit. Der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl bezeichnete eine Mindestspeicherzeit als "entscheidenden Schlüssel", um den Missbrauch von Kindern wirksam bekämpfen zu können. "Unsere Sicherheitsbehörden erwarten sehnsüchtig eine Mindestspeicherzeit von IP-Adressen", sagte Strobl.
Er begrüßte, dass Bundesjustizministerin Stefanie Hubig nun offenbar einen entsprechenden Entwurf vorgelegt habe. Strobl verwies darauf, dass Ermittlungen der Sicherheitsbehörden in den vergangenen Jahren 'tausendfach ins Leere' gelaufen seien, weil kein Zugriff auf IP-Adressen der Täter bestanden habe. Das Internet sei ein "riesengroßer Tausch- und Handelsplatz für den schlimmsten Missbrauch". Wer wehrlose Kinder derart schädige, gehöre "hinter Schloss und Riegel". Es gehe darum, Kinder zu schützen, so der Innenminister.

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