Staatsrechtler: Bundeswehr-Drohnenabwehr braucht keine Grundgesetz-Änderung

Staatsrechtler: Bundeswehr-Drohnenabwehr braucht keine Grundgesetz-Änderung

Nach Einschätzung des Speyrer Staatsrechtlers Joachim Wieland ist für einen Einsatz der Bundeswehr im Inland zur Drohnenabwehr keine Änderung des Grundgesetzes notwendig. Er verweist auf die im Grundgesetz-Artikel 87 bereits verankerte Verteidigungsbefugnis. "Die Abwehr von Drohnen, die Sprengstoff transportieren können, gehört ebenso zum Verteidigungsauftrag der Bundeswehr wie die Abwehr ausländischer Militärflugzeuge, die in den deutschen Luftraum eindringen", sagte Wieland dem "Handelsblatt". Zu deren Abwehr würden sofort Kampfflugzeuge der Bundesluftwaffe aufsteigen. "Vergleichbar darf die Bundeswehr Drohnen bekämpfen, die nicht eindeutig als harmlos identifiziert werden." Entsprechend sei es ausreichend, das Luftsicherheitsgesetz in diesem Sinne zu ändern.


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