Schulministerium NRW streicht Berichtspflichten an Schulen

Schulministerium NRW streicht Berichtspflichten an Schulen - (Foto: Klassenraum in einer Schule (Archiv))
Düsseldorf - Nordrhein-Westfalen will den Bürokratieabbau an Schulen weiter vorangetrieben. Das Ministerium für Schule und Bildung teilte am Montag mit, dass dafür in erheblichem Umfang schulische Berichtspflichten gestrichen, Abfragen gebündelt und Erhebungszeitpunkte reduziert werden sollen.

Schulen und Schulaufsicht wurden heute umfassend informiert. Gemeinsam mit den Bezirksregierungen hat das Ministerium alle Abfragen der Schulaufsicht an die Schulen geprüft. Zunächst wurden alle Abfragen auf null gesetzt; die Bezirksregierungen sollten in Abstimmung mit den Schulämtern verzichtbare Abfragen streichen und nur unbedingt notwendige mit Begründung vorlegen.

Aus zunächst rund 200 als notwendig benannten Abfragen identifizierte das Ministerium nach Bereinigung vor allem von Doppelungen 92 Abfragen, die zur Beibehaltung empfohlen waren. Nach der Prüfung entfallen mehr als 40 Prozent dieser 92 Abfragen. Nur noch elf Abfragen richten sich künftig an alle Schulen, darunter die jährliche Erhebung der Amtlichen Schuldaten, die Unterrichtsstatistik UntStat sowie situative Abfragen etwa aus dem Parlament oder von Verbänden.

Weitere 42 Abfragen richten sich nur an einzelne Schulformen oder ausgewählte Schulen, die an Programmen oder Schulversuchen wie dem Startchancen-Programm oder der Fachoberschule Polizei teilnehmen. Von den verbleibenden 53 Abfragen müssen 31 höchstens einmal im Jahr oder seltener bearbeitet werden.

19 Abfragen wurden optimiert, um den Aufwand in den Schulen zu reduzieren. Die Zahl der neuzugewanderten Schüler wird künftig nicht mehr alle zwei Wochen, sondern viermal im Jahr abgefragt.

Für die Amtlichen Schuldaten ist ab dem Schuljahr 2027/28 keine zusätzliche Statistiksoftware mehr nötig; die Daten werden über SchILD.NRW erhoben. Schulministerin Feller (CDU) erklärte, die verbleibenden Abfragen lieferten wichtige Daten, um den Personalbedarf zu planen, Stellen zuzuweisen, die Unterrichtsversorgung sicherzustellen oder Schulplätze zu vergeben. Auch Rückmeldungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz seien im Interesse der Mitarbeiter an den Schulen weiter nötig.

Viele der nicht vollständig entfallenen Abfragen würden künftig effizienter organisiert. Mit einer Bürokratie-Bremse verpflichte sich das Ministerium auf allen Ebenen der Schulaufsicht zu bürokratischer Zurückhaltung.

Halten Schulämter oder Bezirksregierungen zusätzliche Abfragen für nötig, muss die Planung dem Schulministerium zur Freigabe vorgelegt werden; dabei ist zu prüfen, ob die Daten bereits anderweitig vorliegen. Vor den Sommerferien waren die ersten vier KI-Assistenzen für den AIS.chat vorgestellt worden, der allen Schulen kostenfrei zur Verfügung steht. Zum laufenden Schuljahr kam eine KI-Assistenz hinzu, die aus den Ergebnissen des Zentralen Schülerfeedbacks Ideen für die Weiterentwicklung der Schulkultur ableiten hilft.

Eine weitere KI-Assistenz zur Demokratiebildung ist in Arbeit. Umgesetzt werden zudem Vorschläge aus dem Funktionspostfach Bürokratieabbau, darunter die Zusammenführung der Einstellungsportale zu meWiS, die Digitalisierung des Anmeldeverfahrens für den Übergang auf die weiterführende Schule und die Weiterentwicklung von SchILD.NRW für digitale Schulbescheinigungen.