Rot-Grün will bundesweite Gesetzesverschärfung bei Femiziden

Rot-Grün will bundesweite Gesetzesverschärfung bei Femiziden
Die rot-grünen Regierungsfraktionen in Hamburg fordern eine bundesweite Anpassung der Rechtslage, um Femizide klarer zu benennen und härter zu bestrafen. Das teilten die Fraktionen am Dienstag mit. Hintergrund ist der SPD-Fraktion zufolge, dass im Jahr 2023 laut Bundeskriminalamt 360 vollendete Tötungsdelikte durch (ehemalige) Partnerinnen und Partner registriert wurden. Zudem sei die Gewalt gegen Frauen im vergangenen Jahr weiter angestiegen, wie das Bundeslagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2024“ des Bundeskriminalamtes zeige.
Besonders häufig eskaliere die Gewalt im Zusammenhang mit Trennungen. Bisher würden Tötungen aus trennungsbedingten oder geschlechtsspezifischen Motiven häufig nicht als Mord eingestuft, so die SPD-Fraktion. Ziel der Initiative sei es, in § 211 StGB ein eigenes Mordmerkmal für geschlechtsspezifische Tatmotive zu verankern. Dies solle den strukturellen, geschlechtsbezogenen Hintergrund dieser Taten ausdrücklich anerkennen und zu einer schuldangemessenen, härteren Bestrafung führen. Sarah Timmann, justizpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Hamburg, betonte, dass fast jeden Tag in Deutschland ein Femizid stattfinde. Lena Zagst, rechtspolitische Sprecherin der Grünen Fraktion Hamburg, ergänzte, dass in vielen Gerichtsverfahren die wahren Hintergründe von tödlicher Gewalt gegen Frauen noch immer nicht ausreichend benannt würden. Der Antrag von SPD und Grünen soll am 26. November in der Hamburgischen Bürgerschaft entschieden werden.

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