Für die Berechnung der Rentenabschläge gilt ein konstanter Prozentsatz. Durch die jährlichen Rentenerhöhungen steigt aber der durchschnittliche Euro-Betrag, auf den Rentner am Ende verzichten müssen. Rentenabschläge werden individuell berechnet. Wer ab einem bestimmten Alter vorzeitig in den Ruhestand gehen möchte, dem werden für jeden vorgezogenen Monat 0,3 Prozent der eigentlichen Altersrente abgezogen. Bei Rentnern mit 35 Versicherungsjahren können maximal bis zu 14,4 Prozent wegfallen.
Die Zahl der Menschen, die mit Abschlägen vorzeitig aus dem Berufsleben aussteigen, wächst. Den Zahlen nach stieg der Anteil der Renten mit Abschlägen an allen Altersrenten zwischen 2020 und 2025 von 23,4 Prozent auf 30,4 Prozent. Es handelt sich dabei vor allem um Menschen, die nach 35 Versicherungsjahren mit Abschlägen in den Ruhestand gehen. Es zählen aber auch vorgezogene Altersrenten für schwerbehinderte Menschen dazu.
Die rentenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Sarah Vollath, sagte dem RND, viele Menschen seien dazu bereit, hohe Abschläge in Kauf zu nehmen, weil sie nicht bis zur Regelaltersgrenze durchhalten. Die Reformpläne der Regierung gingen völlig an der Realität vorbei, beklagte sie. Die angekündigte Anhebung der Regelaltersgrenze werde die Lage noch mal verschärfen und könnte noch mehr Menschen dazu zwingen, in Zukunft mit Abschlägen in Rente zu gehen. Außerdem wolle die Regierung die Möglichkeit streichen, nach 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei in den Ruhestand zu wechseln.