Zuvor erklärte der Professor auf der Plattform LinkedIn, für eine Berichtigung müsste nicht nur offensichtlich sein, dass etwas falsch ist. Es müsste auch eindeutig sein, wie es richtig heißen sollte. Daran bestehe Zweifel. Denn wenn tatsächlich das gesamte Gesetz erst zum 1. Januar 2027 in Kraft treten sollte, stelle sich die Frage, warum der Gesetzestext Übergangsregelungen für 2026 enthält.
Andere Verfassungsorgane, also zum Beispiel Fraktionen oder einzelne Abgeordnete, könnten über ein Organstreitverfahren vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, sagte Lewinski der "Bild am Sonntag". Auch die Tabakindustrie oder Raucher selbst könnten Verfassungsbeschwerde einlegen. "Der saubere Weg ist ein Reparaturgesetz - einen dreckigen Aschenbecher leert man ja auch aus", so der Rechtsprofessor.