Das Verkehrsministerium müsse die "Wirtschaftlichkeit jeder Korridorsanierung gesondert nachweisen und ihren Erfolg kontrollieren", fordern die Rechnungsprüfer. Die Wirtschaftlichkeitsüberprüfungen des Ministeriums würden auf Annahmen beruhen, "die nicht mehr den tatsächlichen Entwicklungen entsprechen". So kalkuliere man immer noch mit Kriterien wie einer 80-prozentigen Reduzierung infrastrukturbedingter Störungen oder bis zu zehn Jahren Baufreiheit, die längst nicht immer aktuell seien. Damit habe das Verkehrsministerium "in Kauf genommen, dass Bundesmittel gegebenenfalls unwirtschaftlich eingesetzt werden".
In der Stellungnahme verweist das Verkehrsministerium auf die Leistungsvereinbarung LV InfraGO, bei der man "verbindliche Vorgaben" aufnehmen wolle. Zudem werde man zukünftig "stärker" auf "Zielerreichung und Wirtschaftlichkeit achten".