In zwei Fällen hat dieses Verhalten zu kurzzeitigen Flugbetriebseinschränkungen am Flughafen München geführt. Die Polizei wies darauf hin, dass Drohnenflüge in einer Kontrollzone ohne Flugverkehrskontrollfreigabe neben Ordnungswidrigkeiten nach der Luftverkehrsordnung auch Straftatbestände erfüllen können, wenn die Luftsicherheit dadurch gefährdet wird. Zudem können Fluggesellschaften und der Flughafenbetreiber für durch Flugbetriebseinschränkungen entstandene Kosten Schadensersatz in Höhe von mehreren tausend Euro vom verantwortlichen Drohnenlenker fordern. Drohnenlenker werden gebeten, sich vor dem Start über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren.
Geeignet sei dafür die Digitale Plattform unbemannte Luftfahrt des Bundesverkehrsministeriums, die als App und browserbasiert unter www.dipul.de zugänglich sei und punktgenau Hinweise zu den rechtlichen Vorgaben am aktuellen Standort gebe. Ein Schaubild der von der Deutschen Flugsicherung GmbH eingerichteten Kontrollzone ist beigefügt.
Darüber hinaus sind während des Oktoberfestes zusätzlich Drohnenstarts in einem Radius von 6 km um den Tower des Flughafens grundsätzlich verboten; darauf war bereits am 17. September hingewiesen worden.