OVG NRW entscheidet über Meinungsfreiheit bei pro-palästinensischer Demonstration in Düsseldorf

OVG NRW entscheidet über Meinungsfreiheit bei pro-palästinensischer Demonstration in Düsseldorf
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass das Bestreiten des Existenzrechts des Staates Israel nicht generell untersagt werden darf. Dies teilte das Gericht mit, nachdem eine pro-palästinensische Demonstration, die für den 22. November geplant war, im Fokus der rechtlichen Auseinandersetzung stand. Das Polizeipräsidium Düsseldorf hatte dem Veranstalter untersagt, das Existenzrecht des Staates Israel während der Versammlung in jedweder Form zu leugnen. Zudem wurde verfügt, dass bestimmte Parolen nur einmal zu Beginn der Versammlung verlesen werden dürfen.
Der Eilantrag des Veranstalters gegen diese Auflagen wurde zunächst vom Verwaltungsgericht Düsseldorf abgelehnt, jedoch teilweise vom Oberverwaltungsgericht aufgehoben. Das Gericht stellte fest, dass das generelle Verbot des Bestreitens des Existenzrechts Israels rechtswidrig sei, da solche Äußerungen grundsätzlich unter den Schutz der Meinungsfreiheit fallen. Es wurden keine besonderen Umstände dargelegt, die eine Einstufung als Volksverhetzung rechtfertigen würden. Das Verbot der Parole „There is only one state – Palestine 48“ wurde ebenfalls als rechtswidrig erachtet, während das Verbot der Parole „Yalla, yalla, Intifada“ voraussichtlich rechtmäßig ist, da diese als Sympathiebekundung für Gewalt interpretiert werden könnte.

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