Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat einen Mann zur Zahlung von 9.500 Euro Schadensersatz verurteilt, nachdem er sich leichtfertiger Geldwäsche schuldig gemacht hatte. Das Gericht teilte mit, der Beklagte habe betrügerisch erlangtes Geld noch am Tattag durch zahlreiche Barabhebungen an Geldautomaten und Supermarktkassen abgehoben.
Die betrogene Klägerin war von einem Unbekannten, der sich als Bankmitarbeiter ausgab, zu mehreren Überweisungen verleitet worden, darunter eine Überweisung von 9.500 Euro auf das Konto des Beklagten. Der Beklagte gab an, sein Konto einem Freund zur Verfügung gestellt zu haben, der wegen Schulden dringend Geld benötigt habe.
Ihm sei das Vorgehen zwar 'suspekt' vorgekommen, er habe aber wegen Müdigkeit nicht weiter nachgefragt.
Das Gericht wies diese Darstellung zurück und betonte, die Art der Abhebungen - geschätzt 20 bis 30 Transaktionen, teilweise à 200 Euro, verbunden mit Uber-Fahrten - deute darauf hin, dass der Geldfluss verschleiert werden sollte. Der Beklagte habe sich der Möglichkeit versperrt, die Herkunft des Geldes aus einer Straftat zu erkennen, hieß es in der Urteilsbegründung. Das Urteil ist nicht anfechtbar.
OLG Frankfurt verurteilt Mann wegen leichtfertiger Geldwäsche
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06. November 2025 - 11:40 Uhr
Von Peter Heidenreich