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OLG: Fluggäste haben bei Corona-Ausfall Anspruch auf spätere Beförderung

OLG: Fluggäste haben bei Corona-Ausfall Anspruch auf spätere Beförderung - (Foto: Flugpassagiere während der Coronakrise (Archiv))
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Fluggesellschaften Passagiere auch Jahre nach einer pandemiebedingten Annullierung noch zu einem späteren Zeitpunkt befördern müssen. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Demnach besteht der Anspruch auf eine Ersatzbeförderung innerhalb der regulären dreijährigen Verjährungsfrist, auch wenn die Fluggäste diese nicht unmittelbar nach dem Ausfall des Fluges einfordern.' Im konkreten Fall hatte der Ehemann einer Klägerin Ende 2019 und Anfang 2020 mehrere Flüge für seine Familie gebucht, die wegen der Corona-Pandemie nicht stattfanden.
Im Februar 2023 forderte er die Fluggesellschaft zur Erstattung oder Reaktivierung der Tickets auf. Die Airline lehnte dies ab und verwies auf eine eigene Zweijahresfrist für die Gültigkeit der Tickets.' Das Landgericht Düsseldorf hatte der Klage bereits im Oktober 2024 stattgegeben, was der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts nun bestätigte. Das Gericht berief sich auf die EU-Fluggastrechteverordnung, die bei Annullierung ein Wahlrecht zwischen Erstattung, frühstmöglicher oder späterer Ersatzbeförderung vorsieht. Vereinbarungen in Beförderungsbedingungen, die dieses Recht zeitlich einschränken, seien unwirksam. Die Revision wurde nicht zugelassen.

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