OLG: Eurowings darf nicht mit CO2-Kompensation für Flüge werben

OLG: Eurowings darf nicht mit CO2-Kompensation für Flüge werben - (Foto: Eurowings (Archiv))
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat der Fluggesellschaft Eurowings untersagt, auf bestimmte Weise mit einer Kompensation von CO2-Emissionen bei Online-Buchungen zu werben. Das teilte das Gericht am Freitag mit. Der 20. Zivilsenat gab damit einer Berufung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) teilweise statt. Der vzbv hatte die Werbung als irreführend gerügt, weil Verbraucher sie so verstehen könnten, dass der Flug dadurch klimaneutral werde.
Das Gericht folgte dieser Auffassung. Zwar seien die Angaben von Eurowings objektiv richtig, führten aber bei einem erheblichen Teil der Kunden zu der Fehlvorstellung, klimaneutral zu reisen. Die Existenz weiterer, nicht kompensierter klimaschädlicher Emissionen sei nicht allgemein bekannt. Eurowings hätte darauf hinweisen müssen, dass nur ein Teil der Emissionen ausgeglichen werde. Nicht irreführend sei hingegen die parallel angebotene Werbung für 'Sustainable Aviation Fuel' (SAF). Hier konkretisiere Eurowings zutreffend, dass der CO2-Ausstoß damit um mindestens 80 Prozent reduziert, aber nicht vollständig vermieden werde. Das Landgericht Düsseldorf hatte die Klage des vzbv im Mai noch vollständig abgewiesen. Die Revision gegen das neue Urteil wurde nicht zugelassen, Eurowings kann jedoch Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

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