Nordrhein-Westfalen macht Gifttiergesetz dauerhaft

Nordrhein-Westfalen macht Gifttiergesetz dauerhaft

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat das bisher befristete Gifttiergesetz entfristet und damit dauerhaft gemacht. Das teilte das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit. Demnach bleibt das Verbot der Neuanschaffung von besonders giftigen Tieren wie gefährlichen Schlangen, Skorpionen und Spinnen in Privathand bestehen. Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen betonte, das Gesetz habe sich als effektive Rechtsgrundlage erwiesen, um bestehende Privathaltungen zu regulieren und illegale Haltungen zu beenden. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, künftig auch den Umgang mit geerbten Gifttieren zu regeln und die Rechtsgrundlage für die Wegnahme von Tieren zu konkretisieren. Seit Einführung der Meldepflicht 2021 ging die Zahl legaler Gifttierhaltungen von ursprünglich 226 auf aktuell 169 zurück, der Tierbestand reduzierte sich von 4.589 auf 3.740 Tiere. Den größten Anteil machen Schlangen aus. Das Landesamt für Verbraucherschutz deckte seit 2021 insgesamt 20 illegale Haltungen auf.



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