Das Landgericht München I hat einen 40-jährigen Mann aus München wegen eines Messerangriffs auf seinen Mitbewohner in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen. Das Schwurgericht unter Vorsitz von Markus Koppenleitner ordnete die Unterbringung nach einer viertägigen Hauptverhandlung an, wie das Oberlandesgericht München mitteilte. Der Mann leidet an einer schweren paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie und war zum Tatzeitpunkt schuldunfähig.
Der Angriff ereignete sich im April 2025 in einer Wohnung in München-Bogenhausen.
Der Beschuldigte hielt seinen 36-jährigen Mitbewohner für einen wildfremden Angreifer und ging mit einem großen Küchenmesser auf ihn los. Er stach dem Opfer in den Oberkörper und versuchte mehrfach nachzustechen, wobei der Geschädigte auch eine Handverletzung erlitt. Der Mitbewohner konnte schließlich flühen und das Messer an sich nehmen; er wurde ambulant behandelt.
Das Gericht wertete die Tat als versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Da der Täter das Unrecht seiner Handlung nicht einsehen konnte, wurde keine Strafe verhängt, sondern die Unterbringung nach Paragraf 63 des Strafgesetzbuches angeordnet. Diese unbefristete Maßnahme dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Behandlung des Mannes. Das Urteil ist rechtskräftig, da weder die Staatsanwaltschaft noch der Beschuldigte Rechtsmittel einlegen.
Münchner wegen Messerangriffs auf Mitbewohner in Psychiatrie untergebracht
über dts Nachrichtenagentur
22. April 2026 - 15:25 Uhr
Von Peter Heidenreich - Deutschland