Münchner Gericht verurteilt IS-Mitglied zu Haftstrafe

Münchner Gericht verurteilt IS-Mitglied zu Haftstrafe
Das Oberlandesgericht München hat einen 41-jährigen irakischen Staatsbürger wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht teilte am Freitag mit, dass der Angeklagte Najem A. sich spätestens im Dezember 2016 dem sogenannten Islamischen Staat angeschlossen habe und bis August 2019 Mitglied der Terrororganisation geblieben sei. Nach einer 20-tägigen Hauptverhandlung unter Vorsitz von Richter Michael Höhne wurde festgestellt, dass der Angeklagte für die allgemeine Polizei des IS tätig war und dafür auch entlohnt wurde. Das Gericht stützte seine Überzeugung auf im Irak sichergestellte IS-Unterlagen, insbesondere Gehaltslisten, deren Authentizität von mehreren Sachverständigen bestätigt wurde. Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht die besondere Gefährlichkeit des IS als terroristische Organisation.
Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft gefordert, die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision beim Bundesgerichtshof ist innerhalb einer Woche möglich. Der Angeklagte bleibt in Untersuchungshaft.

Mehr Nachrichten aus dieser Rubrik

Anzeigen