Das Landgericht München II hat zwei Mitarbeiter der Deutschen Bahn, die nach dem tödlichen Zugunglück von Burgrain angeklagt waren, freigesprochen. Das teilte das Oberlandesgericht München am Montag mit. Die 4. Große Strafkammer sah nach 19 Verhandlungstagen keine strafrechtliche Schuld bei einem Fahrdienstleiter und einem Bezirksleiter, denen die Staatsanwaltschaft fahrlässige Tötung und Körperverletzung vorgeworfen hatte.
Bei dem Unglück am 3. Juni 2022 waren fünf Menschen ums Leben gekommen, zahlreiche weitere wurden verletzt.
Das Gericht stellte laut Vorsitzendem Richter Thomas Lenz zwar fest, dass zwei vorgeschädigte Schwellen die Entgleisung verursacht hätten. Beim Bezirksleiter sei jedoch keine Pflicht zur Reparatur dieser Schwellen zum Unfallzeitpunkt nachweisbar gewesen. Beim Fahrdienstleiter habe zwar eine Pflichtverletzung vorgelegen, weil er einen Hinweis auf einen 'Schlenker' des Zuges nicht weitergegeben habe. Ein kausaler Zusammenhang dieser Unterlassung mit dem Unfall sei aber nicht mit der nötigen Sicherheit feststellbar.
In seiner Urteilsbegründung kritisierte Lenz das Aussageverhalten einiger Zeugen und wies auf Mängel in den Kontrollmechanismen der Bahn hin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Staatsanwaltschaft München II und den Nebenklägern steht nun eine Woche Zeit zu, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.
Münchner Gericht spricht Bahn-Mitarbeiter nach Zugunglück von Burgrain frei
über dts Nachrichtenagentur
19. Januar 2026 - 22:10 Uhr
Von Peter Heidenreich