Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg hat eine Klage der AfD-Landtagsfraktion gegen die Landtagspräsidentin als unzulässig zurückgewiesen. Das Gericht teilte am Donnerstag mit, die Abgeordneten hätten ihre Frist zur Anfechtung der Zugangsbeschränkungen zu einem unterirdischen Verbindungstunnel versäumt.
Die AfD hatte moniert, dass ihre Mitglieder seit 2023 nicht mehr uneingeschränkt den Tunnel zwischen dem Haus der Abgeordneten und dem Haus des Landtags nutzen dürfen. Die Beschränkung war nach einem Vorfall im Büro eines AfD-Abgeordneten eingeführt worden.
Das Gericht sah keine relevante Änderung der Sachlage, die eine neue Entscheidung erfordert hätte, nachdem die Ermittlungen gegen den Abgeordneten eingestellt worden waren.
Der Verfassungsgerichtshof ließ offen, ob die Zugangsregelung überhaupt das freie Mandat der Abgeordneten verletzt. Die AfD-Abgeordneten hätten weiterhin ungehinderten Zugang zum Plenargebäude über den Haupteingang, und an Sitzungstagen dürfen sie den Tunnel in einer Richtung nutzen. Eine spürbare Beeinträchtigung ihrer Arbeit durch die etwas längere oberirdische Wegstrecke sei nicht nachvollziehbar dargelegt worden.
Verfassungsgericht weist AfD-Klage zu Landtagstunnel in Stuttgart zurück
über dts Nachrichtenagentur
18. Dezember 2025 - 14:45 Uhr
Von Peter Heidenreich