Im Mittelpunkt dürfte dabei die Frage stehen, ob der "Spiegel" vertrauliche, offensichtlich nicht zur Veröffentlichung bestimmte Anmerkungen aus dem Autorisierungsprozess öffentlich machen durfte. Besonders brisant ist, dass Eralp darin ausdrücklich auf mögliche Gefahren für sich und ihre Familie hingewiesen hatte.
Presserechtlich könnte es deshalb um eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Informationsinteresse an den Äußerungen einer möglichen Regierungschefin und dem Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte sowie ihrer privaten Sicherheit gehen. Der "Spiegel" hatte die Veröffentlichung mit der politischen Tragweite der Aussagen begründet.