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Linke: Hamburg droht gesetzliche Mindestquote für Arbeitsschutzkontrollen zu verfehlen

Linke: Hamburg droht gesetzliche Mindestquote für Arbeitsschutzkontrollen zu verfehlen - (Foto: Linke-Logo (Archiv))
Die Hamburger Arbeitsschutzaufsicht ist nach Angaben der Linksfraktion nicht in der Lage, die ab diesem Jahr geltende gesetzliche Mindestprüfquote zu erfüllen. Das teilte die Fraktion am Freitag mit. Das Arbeitsschutzkontrollgesetz schreibt vor, dass ab 2026 jährlich mindestens fünf Prozent der Betriebe kontrolliert werden müssen. Im vergangenen Jahr lag die Quote in Hamburg jedoch nur bei 2,38 Prozent, wie aus der Antwort des Senats auf eine parlamentarische Anfrage hervorgeht. Für die Einhaltung der Vorgabe müsste der Senat die Prüftätigkeit mehr als verdoppeln.
Derzeit ist eine Gewerbeaufsichtsbeamtin oder ein Gewerbeaufsichtsbeamter für durchschnittlich 878 Betriebe zuständig. Zur Steigerung der Quote hat der Senat für dieses Jahr fünf neue Stellen eingeplant, die jedoch frühestens 2027 nach einer anderthalbjährigen Einarbeitung voll einsatzfähig sein werden. Gleichzeitig hat sich die Zahl der festgestellten Mängel in der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation zwischen 2020 und 2025 mehr als verdoppelt. Der gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Kay Jäger, kritisierte das Vorgehen des Senats. "Der Senat reagiert auf dieses Problem viel zu spät und völlig unzureichend", teilte Jäger mit. Er wies darauf hin, dass Bußgelder nur selten verhängt würden – 2023 gab es demnach überhaupt keine. Im vergangenen Jahr habe die durchschnittliche Bußgeldhöhe bei nur etwa 200 Euro gelegen. Zudem würden zentrale Daten zu Verstößen statistisch nicht erfasst oder seien nicht auswertbar.

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