Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz, wonach Kontrollen an der deutschen Grenze zu Luxemburg rechtswidrig sind, hat Nordrhein-Westfalens Europaminister Nathanael Liminski (CDU) sich zu den Kontrollen an den NRW-Grenzen geäußert.
"Wir dürfen und werden uns nicht an Kontrollen an den Binnengrenzen als dauerhaften Normalzustand gewöhnen", sagte Liminski der "Rheinischen Post" (Dienstagausgabe). "Natürlich können Grenzkontrollen - nicht zuletzt aufgrund ihrer kommunikativen Wirkung - dazu beitragen, irreguläre Migration einzuschränken, sie sind aber kein Allheilmittel."
Man lebe mit den Niederlanden und Belgien in einem gemeinsamen Grenzraum, der so eng verflochten sei wie an keiner anderen deutschen Grenze. "Tausende Menschen pendeln täglich für Studium, Pflege und Beruf in beide Richtungen über die Grenze, Unternehmen sind auf reibungslose Abläufe angewiesen, Lieferketten und Wirtschaftsbeziehungen sind eng miteinander verzahnt", so Liminski.
Deshalb müssten Grenzkontrollen smart organisiert, verhältnismäßig ausgestaltet und so wenig belastend wie möglich sein. "Das haben wir mit unserer Zustimmung zu den temporären Grenzkontrollen auch mitgeteilt."
Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte am Dienstag die Identitätskontrolle eines Reisenden an der luxemburgisch-deutschen Grenze für rechtswidrig erklärt. Der Kläger, der im Juni 2025 mit einem Linienbus von Luxemburg nach Saarbrücken gereist war, war von der Bundespolizei auf einem Rastplatz an der Bundesautobahn 8 einer Identitätskontrolle unterzogen worden. Er hatte daraufhin mit der Begründung geklagt, die Grenzkontrollen verstießen gegen den Schengener Grenzkodex, da die Bundesrepublik Deutschland deren Wiedereinführung und Verlängerung nicht ausreichend begründet habe.
Die Koblenzer Richter gaben dem Kläger recht und stellten fest, dass die Identitätsfeststellung am Grenzübergang rechtswidrig war. Nach den einschlägigen Vorschriften dürfe die Bundespolizei zwar die Identität einer Person zur Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs feststellen, dies gelte jedoch nur, wenn die Binnengrenzkontrollen unionsrechtskonform wiedereingeführt oder verlängert worden seien. Die Verlängerung der Binnengrenzkontrollen an der luxemburgisch-deutschen Grenze im Zeitraum vom 16. März 2025 bis zum 15. September 2025 sei jedoch unionsrechtswidrig gewesen.
Artikel 25 des Schengener Grenzkodexes erlaube einem Mitgliedstaat die Wiedereinführung oder Verlängerung von Binnengrenzkontrollen nur unter außergewöhnlichen Umständen, wenn die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit ernsthaft bedroht sei. Die Beklagte habe ihren Beurteilungsspielraum verletzt, da sie die Bedrohungslage nicht auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage bewertet habe. Zudem habe sie nicht ausreichend dokumentiert, dass es sich um eine plötzliche Entwicklung handele, die eine Verlängerung der Kontrollen rechtfertige. Gegen das Urteil wurde die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zugelassen.
Liminski sieht Grenzkontrollen nicht als Normalzustand
über dts Nachrichtenagentur
27. April 2026 - 17:15 Uhr
Von Peter Heidenreich - Deutschland