Das Landgericht Köln hat die Berufung eines Reitstallbetreibers aus Wermelskirchen zurückgewiesen und damit ein Urteil des Amtsgerichts bestätigt. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Demnach steht dem Stallbetreiber kein Pfandrecht an einem Dressursattel zu, den eine Kundin bei ihm untergestellt hatte.
Der Fall geht auf einen Pferdeeinstellungsvertrag aus dem Jahr 2023 zurück.
Der Stallbetreiber hatte im April 2024 den Sattel der Kundin an sich genommen, nachdem diese mit der Mietzahlung in Verzug gekommen war. Die Kundin verließ daraufhin den Stall, kündigte den Vertrag fristlos und verlangte die Herausgabe des Sattels. Das Amtsgericht Wermelskirchen gab ihrer Klage statt, was der Beklagte mit einer Berufung angriff.
Die 9. Berufungskammer des Landgerichts Köln entschied nun, dass weder ein gesetzliches noch ein vertragliches Pfandrecht bestand. Der Schwerpunkt eines Pferdepensionsvertrages liege nicht in der Vermietung einer Box, sondern in der Pflege und Versorgung des Tieres, so die Richter. Die vertragliche Pfandklausel sei zudem als unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung zu werten. Die Wegnahme des Sattels stelle eine verbotene Eigenmacht dar, die eine fristlose Kündigung rechtfertige.
Landgericht Köln weist Berufung im Streit um Reitsattel zurück
über dts Nachrichtenagentur
30. Dezember 2025 - 12:30 Uhr
Von Peter Heidenreich