Landesregierung will Tariflöhne bei öffentlichen Aufträgen sichern

Landesregierung will Tariflöhne bei öffentlichen Aufträgen sichern - (Foto: Hendrik Wüst und Karl-Josef Laumann (Archiv))
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Zahlung von Tariflöhnen bei vielen öffentlichen Vergaben des Landes zur Pflicht machen soll. Das teilten das Arbeits- und das Wirtschaftsministerium am Donnerstag mit. Der Entwurf sieht vor, dass Aufträge in bestimmten Branchen nur noch an Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich verpflichten, mindestens die branchenüblichen Tarifentgelte zu zahlen. Dies soll für Betriebe gelten, bei denen die Gefahr von Untertarifzahlungen besonders hoch ist.
Das Gesetz soll nach einer Verbändeanhörung und der Zustimmung des Landtags im Herbst 2026 in Kraft treten. Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) begründete den Schritt mit der Verzerrung des Wettbewerbs durch untertariflich zahlende Unternehmen. Diese erschwerten es tarifgebundenen Betrieben, erfolgreich mitzubieten. Gleichzeitig solle sichergestellt werden, dass Beschäftigte bei öffentlichen Aufträgen angemessen bezahlt werden. Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) betonte, Tariftreue sorge für Wirtschaftlichkeit, gute Arbeit und fairen Wettbewerb. Die Umsetzung soll bürokratiearm und digital über ein Portal erfolgen. Die neuen Regeln gelten für Vergaben des Landes ab einem Auftragswert von 50.000 Euro für Dienstleistungen und 100.000 Euro für Bauleistungen, was ein jährliches Volumen von rund fünf Milliarden Euro betrifft. Für Kommunen gelten weiterhin die bisherigen Vorschriften. Parallel dazu will die Landesregierung das Vergaberecht vereinfachen, um Investitionen zu beschleunigen. So entfallen für Kommunen ab dem 1. Januar 2026 bestimmte landesrechtliche Wertgrenzen, was ihnen mehr Spielraum unterhalb der EU-Schwellenwerte geben soll.

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