Landesregierung stellt überarbeitetes Forstgesetz vor

Landesregierung stellt überarbeitetes Forstgesetz vor - (Foto: Wald (Archiv))
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat die Überarbeitung des Landesforstgesetzes vorgestellt. Das teilte das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz am Montag mit. Das Gesetz soll künftig den Namen Landeswaldgesetz tragen und die im Frühjahr vorgestellte Waldstrategie des Landes gesetzlich verankern. Ziel der Novelle ist es, den Wald in seiner Vitalität und Widerstandskraft zu erhalten und an den Klimawandel anzupassen.
Dazu gehört auch der Schutz des Waldbodens. Waldbesitzer sollen bei der Wiederbewaldung und Anpassung der Wälder unterstützt werden. Die Frist für die Wiederbewaldung wird von zwei auf vier Jahre verdoppelt. Zudem wird das Waldbetretungsrecht klargestellt: Radfahren bleibt auf ausgewiesenen Trails und befestigten Waldwirtschaftswegen erlaubt, das Befahren mit Motorrädern oder schnellen E-Bikes bis 45 km/h bleibt verboten. Forstbehörden können bei Waldbrandgefahr oder Sturmschäden zeitweise Betretungsverbote aussprechen. Der Gesetzentwurf sieht auch weniger Bürokratie vor, etwa durch digitale Formate für forstliche Zusammenschlüsse. Die Verbändeanhörung wurde eingeleitet. Nach deren Auswertung soll der Entwurf in den Landtag eingebracht werden. Die Vorbildfunktion des Staatswaldes für eine nachhaltige Bewirtschaftung wird stärker betont.

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