Koalition sieht Nachrichtendienst-Reform als rechtliches "Neuland"

Koalition sieht Nachrichtendienst-Reform als rechtliches "Neuland" - (Foto: Bundesnachrichtendienst (Archiv))
Die große Reform der Nachrichtendienste geht nach Einschätzung aus den Reihen von Union und SPD mit rechtlichen Ungewissheiten einher. "Klar ist, dass wir mit dieser großen Reform Neuland betreten", sagte der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr), Marc Henrichmann (CDU), der "Rheinischen Post".

Für die vorgesehenen erweiterten Befugnisse gebe es bislang keine Rechtsprechung des Verfassungsgerichts. Doch man habe es mit einer neuen verschärften Bedrohungslage zu tun, die es notwendig mache, das Nachrichtendienstrecht anzupassen, so der CDU-Innenexperte. Das werde sicherlich auch im Fall einer Klage in Karlsruhe in Betracht gezogen.

Fast wortgleich äußerte sich SPD-Fraktionsvize Sonja Eichwede gegenüber der "Rheinischen Post". Man betrete mit der Novelle des Nachrichtendienstrechts tatsächlich "verfassungsrechtliches Neuland", sagte sie. Deswegen sei es wichtig, bei diesem Gesetzespaket sehr ordentlich vorzugehen und eine sehr tiefgehende Kontrolle der Nachrichtendienste zu ermöglichen.

Dazu gehöre, dass es auch in Zukunft keine Parallelität zwischen Verfassungsschutz und Polizei geben solle, sagte Eichwede. Man schließe vielmehr bestehende Gesetzeslücken: Der Verfassungsschutz dürfe nur dann eigenständig aktiv eingreifen, wenn eine besonders akute Bedrohung abgewehrt werden müsse und zugleich die Zeit für das Anreichern eigener Informationen und die Einbeziehung der Polizei fehle, so die SPD-Innenpolitikerin.

Der Grünen-Innenpolitiker und PKGr-Vize Konstantin von Notz hält die scharfe Kritik am Entwurf aus dem Bundesinnenministerium für das Bundesamt für Verfassungsschutz für berechtigt. Alexander Dobrindt plane Befugnisse für einen Geheimdienst, der schon im Vorfeld der Gefahrenabwehr, ohne Transparenz und ohne effektiven Rechtsschutz, in Freiheit und Eigentum von Bürgern eingreife. Diese Pläne seien in der Form nicht mit dem Rechtsstaat vereinbar, sagte von Notz der "Rheinischen Post".

Er forderte die Koalition auf, das Bundesverfassungsschutzgesetz grundlegend zu überarbeiten. Nur so könne eine Niederlage in Karlsruhe vermieden und das nötige Vertrauen in die wichtige Arbeit des BfV erhalten werden. Man habe erhebliche Zweifel, ob das innerhalb der kurzen Frist, die nur für den BND laufe, gelingen könne, so von Notz weiter.

Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Frist bis Jahresende gesetzt, um Anpassungen an der rechtlichen Grundlage für den Bundesnachrichtendienst (BND) vorzunehmen.


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