Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen

Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen - (Foto: Netzwerk-Patchpanel (Archiv))
Die Bundesregierung hat bei ihrer Kabinettssitzung am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen beschlossen. Das teilte das Bundesjustizministerium mit. Internetzugangsanbieter sollen demnach künftig verpflichtet werden, die IP-Adressen ihrer Kunden für drei Monate zu speichern.
Diese Maßnahme soll die Aufklärung von internetbezogenen Straftaten wie Kindesmissbrauch und Cyberbetrug erleichtern. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Speicherung ausschließlich IP-Adressen und Portnummern betrifft, nicht jedoch andere Verkehrsdaten. Die Bildung von Bewegungsprofilen im Netz bleibe ausgeschlossen, so das Ministerium. Ermittlungsbehörden könnten nur im Einzelfall Auskunft verlangen, welchem Anschlussinhaber eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet war. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte, dass der digitale Raum kein "Paradies für Straftäter" sein dürfe. "Zu viele Straftaten - ob Kindesmissbrauch, Online-Betrug oder digitale Gewalt - bleiben unaufgeklärt, weil entscheidende Spuren wie IP-Adressen fehlen." Mit dem Entwurf habe man die Chance, eine zwanzigjährige Debatte um Freiheit und Sicherheit im Netz zu einem vernünftigen Ergebnis zu führen.

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