Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Anpassung der Krankenhausreform beschlossen. Das Bundesgesundheitsministerium teilte mit, dass die grundsätzlichen Ziele der Reform gewahrt bleiben sollten, jedoch erweiterte Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten für Kliniken geschaffen würden, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Die Länder erhielten dadurch mehr Flexibilität bei der Krankenhausplanung. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erklärte, dass das Ziel der Reform, eine bessere Bündelung von Leistungen und mehr Qualität in der Versorgung, unangetastet bleibe. Komplexe Eingriffe sollen in spezialisierten Kliniken vorgenommen werden.
Die ursprüngliche Reform habe jedoch an einigen Stellen den Praxischeck nicht bestanden, weshalb Anpassungen notwendig seien, um die Versorgung auf dem Land aufrechtzuerhalten und ungewünschte Verwerfungen zu vermeiden. Zu den zentralen Regelungen gehört, dass die Krankenhausversorgung, insbesondere im ländlichen Raum, durch erweiterte Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten gesichert werden soll. Die Leistungen der Krankenhausbehandlung werden in 61 Leistungsgruppen unterteilt, und die Regelungen zur Förderung der Spezialisierung in der Onkochirurgie werden angepasst. Der bisher aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung finanzierte Anteil am Krankenhaustransformationsfonds wird nun aus Bundesmitteln finanziert.