Im November 2016 war ein Reformgesetz in Kraft getreten. Der Kernsatz, wonach sexuelle Handlungen bestraft werden können, wenn sie gegen den erkennbaren Willen einer Person vorgenommen werden, reicht für Hubig nicht mehr aus. Es gebe Fälle, in denen die Betroffenen nicht in der Lage seien, ihren entgegenstehenden Willen zu äußern, etwa wenn sie in eine Art Schockstarre fielen. Auch in solchen Fällen könne eine strafwürdige Vergewaltigung vorliegen. Schweigen bedeute keine Zustimmung.
Erst am Montag hatte Hubig einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Anpassungen am Vergewaltigungstatbestand vorsieht. Im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" bekräftigte Hubig, dass ein weiterer Gesetzentwurf zum Sexualstrafrecht bald folgen soll - mit einem Vorschlag für eine Regelung nach dem Prinzip "Nur Ja heißt Ja". Sie werde den Regierungsfraktionen schon bald einen Gesetzentwurf vorlegen, so Hubig.
In der Koalition von Union und SPD herrsche bereits Einigkeit über ein "Nur Ja heißt Ja" für Minderjährige. Sie sei der Auffassung, dass keine Altersunterschiede gemacht werden sollten, sondern dass die gleiche Regelung auch für Erwachsene gebraucht werde, sagte die Ministerin weiter. Auch dafür sehe sie schon viel Unterstützung. Beim Thema Gewaltschutz bewege sich politisch gerade sehr viel. Es gebe eine breite Überzeugung, dass hier als Regierung viel erreicht werden könne - und auch erreicht werden müsse. Gewalt sei kein Schicksal, das Frauen einfach hinnehmen müssten.