Haushaltskommission einigt sich auf Eckpunkte für Nachtragshaushalt

Haushaltskommission einigt sich auf Eckpunkte für Nachtragshaushalt
Die Haushaltskommission der Regierungskoalition in Baden-Württemberg hat sich auf die Eckpunkte für den Nachtragshaushalt 2025/2026 geeinigt. Das teilte die Landesregierung mit. Der Nachtragshaushalt soll sicherstellen, dass die Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes schnell an die Kommunen weitergeleitet werden können. Ein Großteil der Steuermehreinnahmen soll ebenfalls den Kommunen zugutekommen. Der stellvertretende Ministerpräsident Thomas Strobl erklärte, dass die Landesregierung in der Lage sei, in schwierigen Zeiten zu handeln.
Innerhalb von knapp vier Stunden habe man sich in der Haushaltskommission darauf verständigt, wie die Mittel aus dem Sondervermögen in Höhe von 13,1 Milliarden Euro verteilt werden. Davon sollen 8,8 Milliarden Euro an die Kommunen gehen, was laut Strobl eine Vereinbarung mit der kommunalen Familie in der aktuellen Finanzlage erfülle. Strobl betonte die Bedeutung der Stärkung der inneren Sicherheit in fordernden Zeiten. 200 Millionen Euro sollen in den Bau von Rettungswachen, den Katastrophenschutz und die Drohnenabwehr investiert werden. Zudem sind weitere 80 Millionen Euro für die Digitalisierung des Landes vorgesehen, um die Landesverwaltung resilient und zukunftsfest zu gestalten.

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