Die Anpassung erfolgt auf Grundlage des aktuellen Wohnlagenverzeichnisses und wird zum 1. Januar 2027 steuerwirksam. Für rund 26.000 der insgesamt etwa 430.000 Steuerfälle der Grundsteuer B ergeben sich dadurch Änderungen, das entspricht knapp 6 Prozent. Bei rund 13.000 Steuerfällen hat sich die Wohnlage von der guten in die normale Wohnlage geändert, bei rund 12.000 umgekehrt von der normalen in die gute Wohnlage.
In etwa 6.000 Fällen erfolgt erstmals eine Einordnung in eine Wohnlage. Bisher war in solchen Fällen per Gesetz die normale Wohnlage unterstellt; nun ist bei rund 1.000 Fällen die gute Wohnlage maßgebend, während es bei etwa 5.000 dieser Fälle bei der normalen Wohnlage bleibt.
Finanzsenator Andreas Dressel erklärte, die Änderungen wirkten in beide Richtungen und beträfen nur einen kleinen Teil der Steuerfälle. Die Fälle, die erstmals oder wegen einer Änderung der guten Wohnlage zugeordnet werden, führen voraussichtlich zu Steuermehreinnahmen von etwa 2 Millionen Euro. Denen stehen Fälle mit Änderung der normalen Wohnlage gegenüber, bei denen mit Steuermindereinnahmen von etwa 1,5 Millionen Euro gerechnet wird.
Auf die Steuerschätzung für 2027 hat die Verordnung keinen Einfluss; weiterhin werden 515 Millionen Euro erwartet. Der Senat hält damit an einer "insgesamt aufkommensneutralen Grundsteuer" fest. Betroffene erhalten voraussichtlich noch in diesem Jahr einen geänderten Bescheid über den Grundsteuermessbetrag.
Der geänderte Grundsteuerbescheid für 2027 und die Folgejahre soll Anfang 2027 versandt werden.