Der Hamburger Senat hat seine Praxis bei der Unterbringung von Schwangeren ohne Aufenthaltspapiere geändert. Seit Oktober vergangenen Jahres werden diese Frauen wieder in andere Bundesländer verteilt, auch wenn der Mutterschutz bereits begonnen hat. Das teilte die flüchtlingspolitische Sprecherin der Linken-Fraktion, Carola Ensslen, am Freitag mit.
Bisher war Hamburg von einer Umverteilung in der hoch vulnerablen Phase vor und nach der Geburt abgerückt, nachdem es 2010 nach einer Verlegung einer Schwangeren zu einer Totgeburt gekommen war.
Nun stelle sich der rot-grüne Senat auf den Standpunkt, dass eine Verteilung auch im Mutterschutz möglich sei, solange kein ärztliches Attest über Reiseunfähigkeit vorliege.
Ensslen kritisierte diese Haltung als "inhumane Praxis". Die Verwaltungsgerichte gingen davon aus, dass in dieser Zeit keine Umverteilung stattfinden dürfe. Zudem sei die Versorgung der betroffenen Frauen ohnehin schlecht, da Duldungen kaum noch ausgestellt würden und die Unterbringung nur im Ankunftszentrum erfolge.
Die Linke-Fraktion hat den Senat in einer Anfrage nach den konkreten Zahlen und der Rechtslage gefragt. In seiner Antwort verwies der Senat darauf, dass die abgefragten Daten nicht statistisch erfasst würden und eine manuelle Auswertung nicht möglich sei. Grundsätzlich gelte, dass eine Schwangerschaft kein Kriterium für eine Ausnahme von der Verteilung im sogenannten Hamburger Katalog sei. Ein Nachweis gesundheitlicher Risiken müsse durch ein qualifiziertes ärztliches Attest erfolgen.
Hamburg verteilt Schwangere ohne Papiere wieder in andere Länder
über dts Nachrichtenagentur
06. März 2026 - 09:00 Uhr
Von Peter Heidenreich - Deutschland