Die Hamburger Umweltbehörde hat den Vollzug der verschärften Düngeregeln in nitratbelasteten Gebieten vorläufig ausgesetzt. Das teilte die Umweltbehörde am Freitag mit. Hintergrund ist ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die bundesgesetzliche Grundlage für diese Verschärfungen für unwirksam erklärt hat.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte Ende Oktober 2025 entschieden, dass die Ermächtigungsgrundlage zur Festlegung der sogenannten roten Gebiete gegen das Grundgesetz verstößt.
Die Ausweisung greife so wesentlich in Eigentum und Berufsfreiheit der Landwirte ein, dass dies nicht durch eine Verwaltungsvorschrift, sondern nur durch ein förmliches Gesetz geregelt werden dürfe. Obwohl sich das Urteil formal auf eine bayerische Verordnung bezog, wurde die zugrundeliegende Bundesregelung insgesamt verworfen.
Die allgemeinen Regeln der Düngeverordnung zum Gewässerschutz gelten in Hamburg jedoch weiter. Dazu gehören die Obergrenze von 170 Kilogramm Stickstoff pro Hektar für organische Düngemittel, das Düngeverbot auf überschwemmten oder gefrorenen Böden sowie die Dokumentationspflichten. Umwelt- und Agrarsenatorin Katharina Fegebank betonte, der Bund müsse nun zügig einen rechtssicheren Rahmen schaffen, der Umweltschutz und landwirtschaftliche Praxis in Einklang bringe.
Hamburg setzt strengere Düngeauflagen in roten Gebieten aus
über dts Nachrichtenagentur
06. Februar 2026 - 13:05 Uhr
Von Peter Heidenreich