Haftbefehl in Hamburg wegen Mordverdachts nach Tod einer 14-Jährigen in Indiana vollstreckt

Haftbefehl in Hamburg wegen Mordverdachts nach Tod einer 14-Jährigen in Indiana vollstreckt - (Foto: Polizei (Archiv))
Hamburg - Nach dem Tod einer 14-jährigen US-Amerikanerin in Indiana hat die Polizei Hamburg im Auftrag der Staatsanwaltschaft einen 18-jährigen Deutschen verhaftet. Wie die Beamten am Freitag mitteilten, steht der Mann steht unter dringendem Tatverdacht des Mordes sowie der gefährlichen Körperverletzung, jeweils in mittelbarer Täterschaft.

Einsatzkräfte des Landeskriminalamts durchsuchten zudem seine Wohnanschrift in Hamburg. Zu den mutmaßlichen Tatzeiten war der Beschuldigte 17 Jahre alt. Er soll zwischen September und Oktober insbesondere über den sozialen Dienst "Discord" auf die psychisch labile 14-Jährige eingewirkt haben.

Nach Angaben der Ermittler forderte er sie auf, sich massive Schnittverletzungen zuzufügen, mit dem Blut aus den Wunden sein Internetpseudonym "Kaz" und den Namen der Gruppierung "NMK" an Wände zu schreiben und Videoaufnahmen davon an ihn zu senden. Den Schnittverletzungen und Beschriftungen soll sie nachgekommen sein.

Ob sie auch die am 02.10. zum Tod führende Strangulation aufzeichnete, ist noch Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Nach ihrem Tod soll der Beschuldigte erfolglos versucht haben, sich Aufnahmen der mutmaßlich von ihm gesteuerten Selbsttötung zu verschaffen.

Dabei soll er dem Umfeld des Mädchens gedroht haben, andernfalls Daten und kompromittierende Aufnahmen der Geschädigten zu veröffentlichen. Deshalb besteht gegen ihn zudem dringender Tatverdacht wegen versuchter Nötigung sowie wegen Besitzes jugendpornografischer Inhalte. Nach bisherigen Erkenntnissen wollte sich der Beschuldigte mit dem Videomaterial entweder als Mitglied der Gruppierung "NMK" (Nefarious Maniac Kult) profilieren oder auf diesem Weg Zugang zu der Gruppierung erlangen.

NMK orientiere sich an Gruppen des "COM-Netzwerks", darunter an der aus dem White-Tiger-Verfahren bekannten Gruppierung "764". Auch in dieser Internetcommunity sollen besonders verletzliche Geschädigte in sozialen Medien emotional abhängig gemacht werden, um die Verbundenheit anschließend für strafrelevante Zwecke auszunutzen.

Ausgangspunkt des Verfahrens waren Erkenntnisse des FBI sowie Mitteilungen des National Center for Missing and Exploited Children vom 15. und 16.10. Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft. Ein weiterer, bisher in der Jugendhauptabteilung der Staatsanwaltschaft anhängiger Vorgang wegen des Verdachts der versuchten Nötigung wird mit dem neuen Verfahren verbunden.

Die Ermittlungen dauern an. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens gilt die Unschuldsvermutung. Die Behörden raten Eltern und Bezugspersonen, die Online-Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen im Blick zu behalten, offen über Online-Beziehungen zu sprechen und auf Warnzeichen zu achten.

Dazu zählten Rückzug, schlechtere Noten, anonyme Geschenke, auffällige Hautverletzungen oder mit Blut geschriebene Wörter und Zeichen. Bei unmittelbarer Gefahr solle die 110 gewählt werden.