Die Bundesregierung müsse sich nun mit Nachdruck für eine Rücknahme der US-Sanktionen einsetzen und konkrete Maßnahmen für den Schutz des Internationalen Strafgerichtshofs ergreifen. Dazu gehörten die Sicherung seiner institutionellen und finanziellen Handlungsfähigkeit sowie die Erweiterung der EU-Blocking-Verordnung auf die US-Sanktionen gegen den Gerichtshof. Sie sagte, dass das Recht und seine Institutionen so stark wie diejenigen seien, die für sie einstehen.
Die Blocking-Verordnung der Europäischen Union könnte verhindern, dass europäische Unternehmen allein wegen der US-Sanktionen Geschäftsbeziehungen zum Gerichtshof abbrechen.