Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat entschieden, dass nahezu alkoholfreie Getränke nicht als "Rum", "Gin" oder "Whiskey" bezeichnet werden dürfen. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit. Auch die zusätzliche Bezeichnung "American Malt" für ein Produkt ist demnach unzulässig, da sie eine verbotene Anspielung auf die Spirituosenkategorie Whiskey darstelle.
Der Rechtsstreit wurde von einem Verband der Spirituosenindustrie gegen ein Startup-Unternehmen geführt.
Das Unternehmen hatte Getränke mit einem Alkoholgehalt von nur 0,3 Prozent als Alternative zu klassischen Spirituosen beworben und dabei mit Slogans wie "This is not Rum" oder "alkoholfreie Alternative zu..." geworben. Das Landgericht Hamburg hatte der Klage im Juli 2025 bereits teilweise stattgegeben.
In der Berufungsinstanz gab das Oberlandesgericht nun dem Verband in allen Punkten Recht. Das Gericht folgte der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Die geschützten Bezeichnungen dürften nur für Getränke verwendet werden, die die strengen Anforderungen der EU-Spirituosenverordnung erfüllen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde zugelassen.
Gericht verbietet Spirituosen-Namen für alkoholfreie Getränke
über dts Nachrichtenagentur
02. April 2026 - 13:20 Uhr
Von Peter Heidenreich - Deutschland