Zwar nehme der Verband positiv wahr, dass dem Problem mit einer höheren Bundesbeteiligung Rechnung getragen werde. Zugleich sei jedoch an anderer Stelle bei der notwendigen Bundesbeteiligung gekürzt worden. "Das ist ungerecht. Deshalb werden wir die Klage auch aufrechterhalten", so der GKV-Chef weiter.
Die gesetzlichen Krankenkassen kritisieren, dass sie einen erheblichen Teil der Gesundheitskosten für Grundsicherungsempfänger tragen müssen. Aus Sicht des Verbands handelt es sich dabei um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deren Finanzierung nicht den Beitragszahlern aufgebürdet werden dürfe. Der Verband hatte für 79 Krankenkassen Klage eingereicht. Im Februar wurden die Klagebegründungen bei Gericht vorgelegt.
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht eine schrittweise Erhöhung der Bundesbeteiligung für Grundsicherungsempfänger vor. Ab 2031 soll der Bund dafür jährlich zwei Milliarden Euro mehr zahlen als 2026. Gleichzeitig wird der reguläre Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds gekürzt.
Blatt fordert deshalb eine vollständige Übernahme der Kosten durch den Bund. "Die Krankenkassen organisieren zwar die Versorgung, aber wenn der Bund die Kosten nicht vollständig finanziert, bleiben die Beitragszahler auf rund zehn Milliarden Euro Ausgaben für eine Aufgabe der staatlichen Daseinsvorsorge sitzen", sagte er. Der Verband wolle deshalb die volle Summe vom Bund erstattet bekommen.