"Dieses Gesetz wird kommen, weil das haben wir im Koalitionsausschuss schon im Sommer beschlossen. Deswegen muss es jetzt sozusagen nur umgesetzt werden", so der CDU-Politiker weiter. Man habe verfassungsrechtliche Regelungen in den Artikeln 14 und 15 des Grundgesetzes. "Und ich glaube, was ganz entscheidend ist, ist, dass wir klarstellen, dass es Enteignungen - Vergesellschaftungen - auch nach diesen Grundgesetzregelungen nur geben kann, wenn dafür dann eben auch entschädigt wird. Und zwar in einer Weise entschädigt wird, dass es dem Verkehrswert entspricht", sagte Frei.
Er zeigte sich zuversichtlich, dass Dobrindt und Hubig im Gesetzgebungsverfahren eine gemeinsame Lösung finden. Die Gespräche zwischen den Ministerien liefen bereits: "In diesem Punkt, den ich jetzt gerade eben angesprochen habe, gibt es keine Bedenken der Bundesjustizministerin. Die sind eher formaler Natur. Daran arbeiten Innen- und Justizministerium", so der Unionsfraktionschef.
Beide Häuser seien Federführer bei dieser Frage. Die technische Federführung liege beim Bundesinnenminister. "Und deswegen sind Alexander Dobrindt und Stefanie Hubig miteinander im Gespräch, um genau diese Frage zu klären und damit auch den Auftrag des Koalitionsausschusses vom 1. Juli abzuarbeiten. Der ist von niemandem, auch von Frau Hubig, infrage gestellt worden", sagte Frei dem Fernsehsender "Welt".