Außerdem durchsuchten die Einsatzkräfte acht Wohn- und Geschäftsräume in der Mainmetropole nach weiteren schriftlichen und elektronischen Beweismitteln. Die Ermittler des Zolls verfolgen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main seit Ende 2024 die Spur von drei Männern. Diese stehen im Verdacht, unversteuerten Kaffee aus den Beneluxstaaten nach Deutschland unerlaubt eingeführt und damit Steuerhinterziehung begangen zu haben.
Daneben ermittelt die Steuerfahndung wegen des Verdachts der Umsatzsteuer-, Einkommensteuer- und Gewerbesteuerhinterziehung. Den Ermittlungen gingen Feststellungen der Hauptzollämter Darmstadt und Bielefeld voraus.
Bei Geschäftsprüfungen im Betrieb der Beschuldigten und bei Zollkontrollen stellte der Zoll Auffälligkeiten bei der angemeldeten Menge eingeführten Kaffees fest. Kaffee ist ein Genussmittel, auf das in Deutschland Kaffeesteuer erhoben wird. Als verbrauchsteuerpflichtige Ware unterliegt Kaffee der Überwachung durch den Zoll.
Sobald Röstkaffee aus dem Ausland nach Deutschland eingeführt wird und keine Ausnahmevoraussetzungen vorliegen, entsteht Kaffeesteuer, die abzuführen ist. Die Auswertung der sichergestellten Beweismittel wird zeigen, ob der durch nicht abgeführte Kaffeesteuer entstandene Steuerschaden von derzeit geschätzten 11.000 Euro auf ein Vielfaches korrigiert werden muss.
Beim Abtransport des sichergestellten Kaffees unterstützte das Technische Hilfswerk, Ortsverband Frankfurt am Main. Die Ermittlungen dauern an.