Die Polizei Hamburg hat für den Jahreswechsel ein Feuerwerksverbot für den Bereich rund um die Binnenalster und den Rathausmarkt erlassen. Das Verbot gilt vom 31. Dezember ab 18:00 Uhr bis zum 1. Januar 01:00 Uhr und untersagt das Mitführen, Abbrennen und Verwenden von Feuerwerkskörpern der Kategorien F2, F3 und F4, teilten die Beamten am Dienstag mit. Erlaubt bleibt lediglich Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1 wie Knallerbsen oder Wunderkerzen.
Die Maßnahme soll gefährliche Situationen verhindern.
In der Vergangenheit hatte es in dem Gebiet durch unsachgemäßen Umgang mit Pyrotechnik immer wieder zu Verletzungen, auch von Kindern, gekommen. Zudem seien Einsatzkräfte und Besucher gezielt mit Feuerwerkskörpern beworfen worden. Ein ähnliches Verbot hatte bereits zum Jahreswechsel 2019/2020 für mehr Sicherheit gesorgt.
Das Verbot erstreckt sich konkret auf die Straßen Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Lombardsbrücke, Ballindamm und Reesendamm sowie den Rathausmarkt. Die Polizei erwartet erneut tausende Feiernde in der Innenstadt und wird die Silvesterfeierlichkeiten mit einem Großeinsatz begleiten. Zudem wies sie darauf hin, dass auch in anderen sensiblen Bereichen wie in der Nähe von Krankenhäusern oder in Naturschutzgebieten das Abbrennen von Feuerwerk untersagt ist.
Feuerwerksverbot rund um Binnenalster und Rathausmarkt zu Silvester in Hamburg
Polizei Hamburg, Text: über dts Nachrichtenagentur
09. Dezember 2025 - 14:50 Uhr
Von Peter Heidenreich