Die FDP-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg hat die geplante Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes als überfälligen Schritt bezeichnet. Das teilte der agrarpolitische Sprecher der Fraktion, Georg Heitlinger, in Stuttgart mit.
Heitlinger zeigte sich erfreut, dass Stadt- und Landkreise sowie deren Zweckverbände künftig wählen können, ob sie für die Entsorgung tierischer Nebenprodukte eine Gebühr erheben oder ein privatrechtliches Entgelt verlangen. Bisher war nur die Gebührenerhebung möglich.
Die Verantwortlichen vor Ort müssten flexibel entscheiden können, da sie am besten wüssten, welche Abrechnungsform im Einzelfall zweckmäßiger und kostengünstiger sei, so der FDP-Politiker.
Die Änderung war am Mittwoch Gegenstand der zweiten Beratung im Landtag.
FDP begrüßt geplante Flexibilisierung bei Entsorgung tierischer Nebenprodukte
über dts Nachrichtenagentur
04. Februar 2026 - 18:00 Uhr
Von Peter Heidenreich