Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte zuletzt die Hoffnungen auf ein bald vorliegendes Gesetz gedämpft und erklärt, das Vorhaben sei verfassungsrechtlich "nicht trivial". Buschmann sagte dazu, natürlich müsse die Verfassungslage sorgfältig geprüft werden. "Das Grundgesetz sagt aber ausdrücklich, dass der Bundesgesetzgeber auf dem Feld der Vergesellschaftung Regelungen treffen kann." Dazu gehöre aus seiner Sicht auch, "die Vergesellschaftung von Wohnraum untersagen zu können".
Er hält darüber hinaus die Vergesellschaftungspläne von Linken, Grünen und SPD in Berlin für verfassungswidrig. Etwa, weil die geplanten Entschädigungen zu niedrig seien. "Zahlt man aber nicht einmal die Hälfte des Marktpreises, ist das keine Entschädigung, wie sie das Grundgesetz vorsieht", so Buschmann. "Dafür muss man kein Jurist sein. Das sagt schon der gesunde Menschenverstand."
Zudem verstießen die Pläne seiner Meinung nach gegen Artikel 3 des Grundgesetzes, nach dem gleiche Sachverhalte nicht einfach willkürlich unterschiedlich behandelt werden dürfen. "Linke, SPD und Grüne sagen, sie wollen nur den Bestand großer Wohnungsunternehmen vergesellschaften. Was groß meint, ist aber permanent etwas anderes", so Buschmann. So heiße es erst, es treffe Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen, dann sei von mehr als 10.000 Wohnungen die Rede. "Es liegt der Verdacht nahe, dass das eine völlig willkürlich gezogene Grenze ist", so Buschmann.