EuGH kippt Trassenpreisbremse - Bayern fürchtet Zugausfälle

EuGH kippt Trassenpreisbremse - Bayern fürchtet Zugausfälle - (Foto: Europäischer Gerichtshof (Archiv))
Der Europäische Gerichtshof hat die deutsche Trassenpreisbremse für den Schienenpersonennahverkehr gekippt, weil sie gegen EU-Recht verstößt. Das bayerische Verkehrsministerium warnt deshalb vor jährlichen Mehrkosten im dreistelligen Millionenbereich für Bayern und drohenden massiven Angebotskürzungen im Nahverkehr, sollte der Bund die Länder nicht finanziell entschädigen. Konkret geht es um die Genehmigung der Trassenpreise für 2025. Die Bundesnetzagentur hatte die Erhöhung auf 0,6 Prozent begrenzt, während die DB InfraGO AG 3 Prozent forderte und klagte.
Das Verwaltungsgericht Köln legte den Fall dem EuGH vor, der nun gegen die deutsche Regelung entschieden hat. Das Kölner Gericht muss nun endgültig über den Antrag der Bahninfrastrukturtochter entscheiden. Landesverkehrsminister Christian Bernreiter kündigte an, das Thema mit hoher Priorität auf der nächsten Verkehrsministerkonferenz in Lindau zu behandeln. Er forderte den Bund auf, zusätzliche Regionalisierungsmittel bereitzustellen, um die Mehrkosten auszugleichen. Zudem müsse das deutsche Trassenpreisregime grundlegend reformiert werden, um die Schiene nachhaltig zu stärken.

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