Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle haben Bundespolizisten festgestellt, dass gegen den Mann drei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Bonn vorgelegen haben. Die Haftbefehle standen im Zusammenhang mit Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Diebstahl. Um die Vollstreckung der Haftbefehle abzuwenden, hätte der Reisende insgesamt 8.400 Euro aufbringen müssen.
Die einzelnen Forderungen beliefen sich auf 3.500 Euro, 2.800 Euro und 2.100 Euro. Da der Mann keinen der geforderten Beträge begleichen konnte, endete seine Reise nach Antalya. Die Bundespolizisten übergaben ihn anschließend an die Justizvollzugsanstalt Siegburg.